Begleitete Scheidung

Scheidungsprobleme? Unser Beratungsangebot: Die Begleitete Scheidung Begleitete Scheidung - was ist das?
Die 4 Stationen Unterschiede Ziel
 

Begleitete Scheidung – was ist das?

Scheidung ja, aber wie?

Diese Frage stellt sich jeder Ehepartner, der sich von dem Anderen emotional getrennt hat oder trennen will.

Ein Scheidungsurteil zu erwirken stellt dabei keine große Schwierigkeit dar, wird man/frau von dem aufzusuchenden Rechtsanwalt hören. Voraussetzung hierfür ist nur eine bestehende Ehe und eine Trennungszeit der Partner.

Schwierig sind aber regelmäßig alle anderen Regelungen, die zu vereinbaren sind, wenn man aus einer familiären und wirtschaftlichen Einheit zwei macht. Rechtsanwälte, Richter und Jugendämter sind überfordert, Modalitäten zu finden und Lösungen zu suchen.

Ein typisches Beispiel:

Die Eheleute sind beide auch Miteigentümer des finanzierten Einfamilienhauses. Im Fall der Trennung reichen wegen der neuen Hausstandsgründung des ausziehenden Ehegatten die verfügbaren Einkommen nicht aus, die Kreditbelastung neben dem Kindesunterhalt und dem Trennungsunterhalt zu tragen. Was tun?

Wer hier auf die Entscheidungskompetenzen der Familiengerichte setzt, ist oft schlecht beraten. Um zu verstehen, warum das so ist, muss man sich vor Augen halten, dass das Gericht nicht frei agiert, sondern an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist. Das Gesetz aber sieht keine Komplettlösung aller rechtlichen, familiären und wirtschaftlichen Belange vor, sondern regelt nur Teilaspekte und nur auf Antrag einer Partei.

Das Gericht muss im Ausgangsfalle Kindesunterhalt und weitestgehend Trennungsunterhalt zusprechen, selbst wenn dadurch die Kreditbelastung nicht mehr getragen werden kann. Das Haus geht wegen der nicht gedeckten Kreditverbindlichkeiten und der Verpflichtung zur Deckung der Verfahrenskosten sowie der sozialrechtlichen Verpflichtung zum Einsatz eigenen Vermögens in die Zwangsversteigerung, wenn es nicht schnell veräußert werden kann. Oft sind damit bei Ausspruch der Scheidung mehr Schulden aufgelaufen, als vor der Trennung bestanden haben. Weitere Folge ist dann, dass die Kommunikation, weil jeder die Schuld an der Vernichtung gemeinsamen Vermögens beim anderen sieht, zu Lasten der Kinder gestört.

Die Praxis belegt, dass sich das Ergebnis nur verhindern lässt, wenn die Partner unter kompetenter Anleitung bei der Trennung vernünftig miteinander umgehen. Der Rechtsanwalt als reiner Interessenvertreter kann das nicht leisten, weil ihm immer schon das Vertrauen des anderen fehlt und er nur einseitig für seine Partei das Maximum erreichen soll. Zudem fehlt ihm der Gesamtüberblick über alle Belange und für die Beauftragung in jedem Teilaspekt fehlt zudem auch das Geld. Die Mediation ist eigentlich das geeignete Instrument, aber ebenfalls viel zu teuer.

Wir haben uns seit Jahren mit diesen Problemen beschäftigt, können auf umfangreiche Erfahrungen aus unserer anwaltlichen Tätigkeit zurückgreifen und haben neue Verfahren entwickelt, die Ihnen und Ihrem Partner oder ihrer Partnerin eine reibungslose Scheidung gewährleistet.

Wir haben dieses Verfahren den Titel

Begleitete Scheidung

gegeben, weil beide Ehepartner und erforderlichenfalls die Familienangehörigen bis zur rechtskräftigen Scheidung von uns begleitet werden. Die begleitete Scheidung geht über 4 Stationen:

1. Problemstellung
2. Verhandlung
3. Vereinbarung
4. Umsetzung


Grundlage unserer Tätigkeit ist bis einschließlich der dritten Station ein Beratungs- und Vermittlungsvertrag mit beiden Eheleuten, der unsere strenge Objektivität und Unparteilichkeit für Sie gewährleistet. Ab der 4. Station werden wir dann für die Umsetzung von einem Ehepartner einen gesonderten Auftrag zur anwaltlichen Vertretung im vorher durch die (Gesamt-)Vereinbarung festgelegten Umfang erhalten. Um effiziente Ergebnisse zu erzielen kann es erforderlich sein, Fachkräfte anderer Disziplinen (z.B. Pädagogen, Psychologen, Rentenfachleute etc.) hinzuzuziehen.

 

Impressum     Kontakt