Begleitete Scheidung – was ist
das?
Scheidung ja, aber wie?
Diese Frage stellt sich jeder Ehepartner, der sich von dem Anderen
emotional getrennt hat oder trennen will.
Ein Scheidungsurteil zu erwirken stellt dabei keine große Schwierigkeit
dar, wird man/frau von dem aufzusuchenden Rechtsanwalt hören.
Voraussetzung hierfür ist nur eine bestehende Ehe und eine Trennungszeit
der Partner.
Schwierig sind aber regelmäßig alle anderen Regelungen, die zu
vereinbaren sind, wenn man aus einer familiären und wirtschaftlichen
Einheit zwei macht. Rechtsanwälte, Richter und Jugendämter sind
überfordert, Modalitäten zu finden und Lösungen zu suchen.
Ein typisches Beispiel:
Die Eheleute sind beide auch Miteigentümer des finanzierten
Einfamilienhauses. Im Fall der Trennung reichen wegen der neuen
Hausstandsgründung des ausziehenden Ehegatten die verfügbaren Einkommen
nicht aus, die Kreditbelastung neben dem Kindesunterhalt und dem
Trennungsunterhalt zu tragen. Was tun?
Wer hier auf die Entscheidungskompetenzen der Familiengerichte setzt,
ist oft schlecht beraten. Um zu verstehen, warum das so ist, muss man
sich vor Augen halten, dass das Gericht nicht frei agiert, sondern an
die gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist. Das Gesetz aber sieht keine
Komplettlösung aller rechtlichen, familiären und wirtschaftlichen
Belange vor, sondern regelt nur Teilaspekte und nur auf Antrag einer
Partei.
Das Gericht muss im Ausgangsfalle Kindesunterhalt und weitestgehend
Trennungsunterhalt zusprechen, selbst wenn dadurch die Kreditbelastung
nicht mehr getragen werden kann. Das Haus geht wegen der nicht gedeckten
Kreditverbindlichkeiten und der Verpflichtung zur Deckung der
Verfahrenskosten sowie der sozialrechtlichen Verpflichtung zum Einsatz
eigenen Vermögens in die Zwangsversteigerung, wenn es nicht schnell
veräußert werden kann. Oft sind damit bei Ausspruch der Scheidung mehr
Schulden aufgelaufen, als vor der Trennung bestanden haben. Weitere
Folge ist dann, dass die Kommunikation, weil jeder die Schuld an der
Vernichtung gemeinsamen Vermögens beim anderen sieht, zu Lasten der
Kinder gestört.
Die Praxis belegt, dass sich das Ergebnis nur verhindern lässt, wenn die
Partner unter kompetenter Anleitung bei der Trennung vernünftig
miteinander umgehen. Der Rechtsanwalt als reiner Interessenvertreter
kann das nicht leisten, weil ihm immer schon das Vertrauen des anderen
fehlt und er nur einseitig für seine Partei das Maximum erreichen soll.
Zudem fehlt ihm der Gesamtüberblick über alle Belange und für die
Beauftragung in jedem Teilaspekt fehlt zudem auch das Geld. Die
Mediation ist eigentlich das geeignete Instrument, aber ebenfalls viel
zu teuer.
Wir haben uns seit Jahren mit diesen Problemen beschäftigt, können auf
umfangreiche Erfahrungen aus unserer anwaltlichen Tätigkeit
zurückgreifen und haben neue Verfahren entwickelt, die Ihnen und Ihrem
Partner oder ihrer Partnerin eine reibungslose Scheidung gewährleistet.
Wir haben dieses Verfahren den Titel
Begleitete Scheidung
gegeben, weil beide Ehepartner und erforderlichenfalls die
Familienangehörigen bis zur rechtskräftigen Scheidung von uns begleitet
werden. Die begleitete Scheidung geht über 4 Stationen:
1. Problemstellung
2. Verhandlung
3. Vereinbarung
4. Umsetzung
Grundlage unserer Tätigkeit ist bis einschließlich der dritten Station
ein Beratungs- und Vermittlungsvertrag mit beiden Eheleuten, der unsere
strenge Objektivität und Unparteilichkeit für Sie gewährleistet. Ab der
4. Station werden wir dann für die Umsetzung von einem Ehepartner einen
gesonderten Auftrag zur anwaltlichen Vertretung im vorher durch die (Gesamt-)Vereinbarung
festgelegten Umfang erhalten. Um effiziente Ergebnisse zu erzielen kann
es erforderlich sein, Fachkräfte anderer Disziplinen (z.B. Pädagogen,
Psychologen, Rentenfachleute etc.) hinzuzuziehen.
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